Der angemessene Sicherheitsabstand 
zwischen Störfallanlagen und Schutzobjekten
 
 
 

Konzipieren einer dynamischen Zonierung

zur Zulassung von Schutzobjekten

im angemessenen Sicherheitsabstand

zu Störfallanlagen

von Dr.-Ing. Franz Josef Bauer

Unionsrechtlich wird in Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie die Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes zwischen Störfallanlagen und Schutzobjekten gefordert. Bis zum Ur­teil des EuGHs 2011 wurde dieser nur in Bauleitverfahren im Rahmen des § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachtet, nicht jedoch bei Erteilung von Baugenehmigungen. In dem Urteil wurde klargestellt, dass das Gebot der Berücksichtigung angemessener Abstände zwischen Störfallbetrieben und schutzwürdigen Nutzungen auch bei der Erteilung einer Baugenehmigung zu beachten ist.

Einhergehend mit diesem Paradigmen­wechsel eröffneten die Gerichte einen Wertespielraum, der in Ausnahmefällen eine Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstandes unter Beachtung sozioöko­nomischer Faktoren ermöglicht. Die mit diesem Paradigmenwechsel verbundenen Fragen der Genehmigungsmaßstäbe werden in der Literatur kontrovers diskutiert. Wie die normativen Vorgaben der im BImSchG eingeführten Begriffe, wie Schutzobjekte, angemessener Sicherheitsabstand und die vom EuGH in diesem Zusammenhang benannten sozioökonomischen Faktoren, in der Praxis auszulegen und anzuwenden sind, ist ebenso wie die Festlegung des angemessenen Sicherheitsabstandes ungeklärt. In der Dissertation "Konzipieren einer dynamischen Zonierung zur Zulassung von Schutzobjekten im angemessenen Sicherheitsabstand zu Störfallanlagen"

 

DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK

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Konzipieren einer dynamischen Zonierung zur Zulassung von Schutzobjekten im angemessenen Sicherheitsabstand zu Störfallanlagen
Dissertation Bauer .pdf (36.32MB)
Konzipieren einer dynamischen Zonierung zur Zulassung von Schutzobjekten im angemessenen Sicherheitsabstand zu Störfallanlagen
Dissertation Bauer .pdf (36.32MB)

werden diese Begriffe mit ihren Abhängigkeiten von­einander untersucht. Mit den Ergebnissen wird ein dynamisches Konzept zur faktischen Um­setzung räumlicher Schutzabstände zwischen Störfallanlagen und Schutzobjekte entwickelt.

Die Bestimmung von Schutzobjekten erfolgt in der Dissertation auf Basis eines Faktors ihrer Gefährdung. Es wird gezeigt, dass eine zuverlässige Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes zurzeit nicht zur Verfügung steht und hier weiterer Forschungsbedarf besteht. Eine nachvollziehbare Entscheidungs­findung, ob die ermittelten sozioökonomischen Faktoren geeignet sind, das Abstands­gebot zu überwinden, wird durch die Anwendung einer Entscheidungsmatrix aus der Ent­scheidungstheorie ermöglicht.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Arbeit ist die Adaption der sozioökonomischen Analyse als Entscheidungsgrundlage für eine stör­fallrelevante Errichtung oder Änderung eines Betriebsbereichs. Die Dissertation greift dabei die Idee der sozioökonomischen Analyse auf und zeigt, wie diese etablierte Methode zur Entscheidungsfindung auf eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung eines Betriebsbereichs adaptiert werden kann. Dabei ist das Ziel der sozioökonomischen Analyse-Abstand, die Analyse, Bewertung und Dokumentation des sozio­öko­nomischen Nutzens sowie das Aufzeigen der Auswirkungen auf die Gesellschaft, mit den damit einhergehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit und Umwelt .

Im konzeptionellen Teil der Dissertation wird zur geordneten städtebaulichen Ent­wicklung und Umsetzung unionsrechtlicher Forderungen nach langfristiger Ein­haltung des angemessenen Sicherheitsabstandes ein dynamisches Mehrzonenkonzept mit einem proportionalen konsistenten Bewertungssystem entwickelt, mit der Zielsetzung der Bewältigung konfligierender Nutzungen im Umfeld von Betriebsbereichen.

Die Arbeit zeigt, dass die mit der Abstandswahrung zwischen Störfallanlagen und Schutzobjekten verbundenen Probleme auch unter den schwierigen Randbedingungen in Deutschland, des historisch bedingten engen Beieinander von Mensch und Industrie, einer integrativen Lösung zugänglich sind.

 

 Stand der Bearbeitung: 17.11.2022


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21.09.2020